Was tun im Sterbefall?

Ihre Entlastung im Trauerfall

Wenn ein Sterbefall in einer Familie auftritt, hat dies meist zur Folge, dass die Angehörigen sich in einer noch nie da gewesenen oder wiederkehrenden, unangenehmen Situation befinden. In diesem Moment einen Fehler zu machen, ist eine der großen Sorgen. Die meisten Menschen sind mit einer solchen Begebenheit noch nie konfrontiert worden.

Wen muss ich anrufen, den Bestatter, die Polizei, die Feuerwehr, den Notarzt? Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Informationen geben, die vermeiden sollen, dass in der ohnehin belastenden Situation Schwierigkeiten auftreten.

Sollte ein Verwandter oder Bekannter bei sich oder Ihnen im Hause versterben, und der Tod ist auf eine natürliche Begebenheit zurückzuführen, wie ein langes Leiden, Altersschwäche oder ähnliches, informieren Sie zunächst den behandelnden Arzt, denn dieser muss eine ärztliche Leichenschau durchführen und diese schriftlich festhalten, bevor der Bestatter etwas tun kann.

Den Notarzt zu rufen, ist sicherlich in vielen Fällen die nächste Idee, aber dieser Arzt kann Ihnen sicherlich nicht helfen, da er die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt, und den Tod nicht auf eine natürliche Begebenheit zurückführen kann. Vermeiden Sie die Benachrichtigung eines Notarztes, sondern rufen Sie Ihren Hausarzt an, es erleichtert den Ablauf der Überführung und der Beerdigung doch sehr.

Wenn der Arzt, die schriftliche Bescheinigung ausgestellt hat, und diese den natürlichen Tod ausweist, kann Ihnen der Bestatter sofort weiterhelfen. Nur mit dieser Bescheinigung ist es uns Bestattern möglich, den Verstorbenen aus dem Hause zu überführen. Sollten Sie unsicher sein, was nun in der Situation das Richtige ist, rufen sie uns gerne an, natürlich auch nachts, und wir werden Ihnen dann in Ruhe erklären, was zu tun ist.

Was im Sterbefall zu tun ist

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir von Wilhelm Scheidt Bestattungen e. K. stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

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Sterbefall dem Standesamt melden

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Wilhelm Scheidt Bestattungen

Was im Sterbefall zu tun ist – Leitfaden

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Der Sterbefall tritt in der Wohnung ein:

  1. Hausarzt rufen bzw. Notarzt anrufen: 112
  2. Personalausweis des/der Verstorbenen bereit halten.
  3. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
  4. Uns anrufen 0221 – 580 15 23
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Der Sterbefall tritt im Krankenhaus oder Altenheim ein:

  1. Diese Häuser übernehmen die erforderlichen Benachrichtigungen selbst.
  2. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
  3. Uns anrufen 0221 – 580 15 23
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Unnatürlicher Tod durch Unfall, Verbrechen, Suizid, etc.:

  1. Immer sofort die Polizei (über 110) benachrichtigen.
  2. Uns anrufen 0221 – 580 15 23

Welche Dokumente werden benötigt?

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen Sie bisher noch nicht konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

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Folgende Dokumente werden benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein
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Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  • Abmeldung bei der Krankenkasse und Beantragung von Sterbegeld
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Abmeldung beim Arbeitsamt
  • Abmeldung beim Versorgungsamt
  • Polizeiliche Abmeldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebensversicherung